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   OLG Naumburg, 06.04.2000 - 13 W 14/00   

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https://dejure.org/2000,7881
OLG Naumburg, 06.04.2000 - 13 W 14/00 (https://dejure.org/2000,7881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.04.2000 - 13 W 14/00 (https://dejure.org/2000,7881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. April 2000 - 13 W 14/00 (https://dejure.org/2000,7881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Klage auf Herausgabe des Grundstücks; Leihverhältnis als ähnliches Nutzungsverhältnis i. S. des § 16 Abs. 2 GKG (Gerichtskostengesetz)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks und nicht mietrechtlich ausgestalteten Wohnrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2000 - 13 W 14/00
    Nach dem Prozessvortrag der Beklagten, der in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen ist, vgl. BGH NJW 1967, 2263, sollte das unentgeltliche Wohnrecht, welches sie von den Großeltern des Beklagten zu 2) ableiteten, weiterhin bestehen.

    Jedoch hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall darauf hingewiesen, das der jetzige § 16 GKG als soziale Schutzvorschrift weit auszulegen ist und es entscheidend darauf ankommt, ob eine Fallgestaltung vorliegt, auf welche dieser Schutzzweck zugeschnitten ist (BGH NJW 1967, 2263).

  • OLG Köln, 12.06.2006 - 2 W 49/06

    Gegenstandswert bei Streit um Bestellung und Eintragung eines dinglichen

    Diese Auffassung wird auch von dem OLG Naumburg in der von Beschwerdeerwiderung herangezogene Entscheidung (OLGR 2001, 131) vertreten.
  • OLG Köln, 23.12.2003 - 24 U 92/03

    Zur Beweislast des Eigentum am Kfz-Brief

    Es reicht darum nicht aus, dass der Veräußerer dem Erwerber im Rahmen einer Sicherungsübereignung den Besitz vermittelt (vgl. BGH NJW 1978, 1854; OLG Nürnberg OLGR 2001, 131, 132).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2004 - 19 W 9/04

    Streitwertfestsetzung für Räumungsklage gegen Ehepartner des Mieters

    Die von den Prozessbevollmächtigten ersichtlich im eigenen Namen eingelegte (weil sonst unzulässig, vergl. OLGR Naumburg 2001, 131) sofortige Beschwerde ist zulässig aber unbegründet.
  • OLG Braunschweig, 05.10.2007 - 8 W 81/07
    Büro 2006, 477 und OLG Braunschweig, n.v. Urteil vom 29.04.1999 - 2 U 2/99 - sowie OLG Braunschweig, n.v. Beschluss vom 19.10.1988 - 2 W 139/88 - andere Ansicht OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2000 - 13 W 14/00 -, OLG Dresden, Beschluss vom 02.04.2003 - 11 W 408/03, veröffentlicht in juris, beide für die Anwendung von § 16 GKG analog sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2006 - 19 W 16/06 -, veröffentlich in juris, für die Anwendung des § 9 ZPO ).
  • LG Dessau-Roßlau, 20.07.2011 - 1 T 82/11

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer mit einem dinglichen Wohnrecht

    Im Rahmen der Ermessensausübung nach § 3 ZPO sind die Grundsätze des § 41 GKG anzuwenden (OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2000, 13 W 14/00; zitiert nach juris).
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